Mitgliederversammlung/Neuwahlen/Auflösung
von: simon ()
Datum: 05.06.2016
Mitgliederversammlung/Neuwahlen/Auflösung
Kann ich als Vorsitzender zur ordentlichen Mitgliederversammlung mit Neuwahlen
ein Nichtmitglied einladen, der dann als Wahlleiter (falls gewählt) fungieren könnte ?
Bei der MV stehen Neuwahlen des Vorstandes (5)an. Abzusehen ist, dass sich mehrheitlich der Vorstand (mind.4) nicht wiederwählen lassen wollen ! Was passiert wenn aus der Mitgliedschaft zwar ein Vorsitzender gewählt, aber der Vorstand bestehend aus 5 Personen nicht vollständig gewählt und besetzt wird ? Wie sieht dann die weitere Vorgehensweise zur Auflösung aus ? Lt.Satzung ist die Auflösung des Vereins ein „ankündigungspflichtiger“ TOP ! Neue Mitgliederversammlung zur Auflösung einberufen ? – Bleibt der „alte Vorstand“ kommissarisch im Amt ? In und für die Übergangszeit (bis zur Auflösungsversammlung) muss die Kassenprüfung ordentlich abgewickelt werden ! Kann man, wenn überhaupt noch (wann ?) das Vereinsvermögen einem anderen Zweck zuführen, als in der „36Jahre-alten- Satzung“ beabsichtigt war ?
Wäre folgende Handlungsweise rechtens und praktikabel ?
Einberufung der satzungsgemäß vorgeschrieben MV mit Neuwahlen pp. Abhandlung der TO mit Kassenbericht (bis Ende 2015) und Entlastung des Vorstande ;
Bei den Neuwahlen gibt es keine sich zur Verfügung stellende Personen für den Vorstand –
5 P.davon 3 vertretungsberechtigte Personen (§ 26 BGB im VR eingetragen)
u n d n u n !
Antrag auf satzungsgemäße Neueinberufung einer MV innerhalb von 4 Wochen. Darin als TOP
- z. B. Kassenbericht mit Entlastung pp. für den Zeitraum in 2016 bis zur MV (es sind ja bereits Mitgliedsbeiträge eingenommen und Ausgaben getätigt worden !!!
- Satzungsänderung zum Vereinsvermögen bei Auflösung (§..d.S.) an pp.Organisation
- Wahl der Vorstandsmitglieder
- Falls der Vorstand nicht vollständig besetzt wird, Antrag auf Auflösung des Vereins
und dazu Satzungsänderung mit Vermögensänderung bei Auflösung ???? siehe unten !!!
Jetzt zwei Problempunkte: Wann muss der rechtsgültige Satzungs-Änderungsantrag auf Neuverteilung des Vereinsvermögens z.B. an gemeinnützige Organisationen gestellt werden; doch bestimmt in der letzten MV ?? Der Kassenbericht für 2016 zur Vorlage beim FA muss doch vor Auflösung ordnungsgemäß in der MV abgehandelt und abgestimmt werden ! Oder läuft das dann über das FA ?
Im chronologischen und vereinsrechtlichen Ablauf alles nicht ganz so einfach, hoffe aber trotzdem auf hilfreiche Tipps und bedanke mich im voraus
simon