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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederversammlung/Neuwahlen/Auflösung
von: simon ()
Datum: 05.06.2016

Mitgliederversammlung/Neuwahlen/Auflösung
Kann ich als Vorsitzender zur ordentlichen Mitgliederversammlung mit Neuwahlen
ein Nichtmitglied einladen, der dann als Wahlleiter (falls gewählt) fungieren könnte ?
Bei der MV stehen Neuwahlen des Vorstandes (5)an. Abzusehen ist, dass sich mehrheitlich der Vorstand (mind.4) nicht wiederwählen lassen wollen ! Was passiert wenn aus der Mitgliedschaft zwar ein Vorsitzender gewählt, aber der Vorstand bestehend aus 5 Personen nicht vollständig gewählt und besetzt wird ? Wie sieht dann die weitere Vorgehensweise zur Auflösung aus ? Lt.Satzung ist die Auflösung des Vereins ein „ankündigungspflichtiger“ TOP ! Neue Mitgliederversammlung zur Auflösung einberufen ? – Bleibt der „alte Vorstand“ kommissarisch im Amt ? In und für die Übergangszeit (bis zur Auflösungsversammlung) muss die Kassenprüfung ordentlich abgewickelt werden ! Kann man, wenn überhaupt noch (wann ?) das Vereinsvermögen einem anderen Zweck zuführen, als in der „36Jahre-alten- Satzung“ beabsichtigt war ?
Wäre folgende Handlungsweise rechtens und praktikabel ?
Einberufung der satzungsgemäß vorgeschrieben MV mit Neuwahlen pp. Abhandlung der TO mit Kassenbericht (bis Ende 2015) und Entlastung des Vorstande ;
Bei den Neuwahlen gibt es keine sich zur Verfügung stellende Personen für den Vorstand –
5 P.davon 3 vertretungsberechtigte Personen (§ 26 BGB im VR eingetragen)
u n d n u n !
Antrag auf satzungsgemäße Neueinberufung einer MV innerhalb von 4 Wochen. Darin als TOP
- z. B. Kassenbericht mit Entlastung pp. für den Zeitraum in 2016 bis zur MV (es sind ja bereits Mitgliedsbeiträge eingenommen und Ausgaben getätigt worden !!!
- Satzungsänderung zum Vereinsvermögen bei Auflösung (§..d.S.) an pp.Organisation
- Wahl der Vorstandsmitglieder
- Falls der Vorstand nicht vollständig besetzt wird, Antrag auf Auflösung des Vereins
und dazu Satzungsänderung mit Vermögensänderung bei Auflösung ???? siehe unten !!!
Jetzt zwei Problempunkte: Wann muss der rechtsgültige Satzungs-Änderungsantrag auf Neuverteilung des Vereinsvermögens z.B. an gemeinnützige Organisationen gestellt werden; doch bestimmt in der letzten MV ?? Der Kassenbericht für 2016 zur Vorlage beim FA muss doch vor Auflösung ordnungsgemäß in der MV abgehandelt und abgestimmt werden ! Oder läuft das dann über das FA ?
Im chronologischen und vereinsrechtlichen Ablauf alles nicht ganz so einfach, hoffe aber trotzdem auf hilfreiche Tipps und bedanke mich im voraus
simon

Re: Mitgliederversammlung/Neuwahlen/Auflösung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 05.06.2016

"Kann ich als Vorsitzender zur ordentlichen Mitgliederversammlung mit Neuwahlen
ein Nichtmitglied einladen, der dann als Wahlleiter (falls gewählt) fungieren könnte? "

Wenn die Satzung dazu nichts sagt, geht das nur mit Zustimmung MV. Die MV ist nämlich grundsätzlich nicht öffentlich (nur für Mitglieder).


"Was passiert wenn aus der Mitgliedschaft zwar ein Vorsitzender gewählt, aber der Vorstand bestehend aus 5 Personen nicht vollständig gewählt und besetzt wird?"

Dann muss entweder:
- erneut gewählt werden (auch in späterer MV)
- oder der Vorstand durch Satzungsänderung verkleinert werden.

Ich verstehe nicht, warum der Verein aufgelöst werden soll, nur weil der Vorstand nicht vollständig besetzt werden kann.