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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
simon schrieb: ------------------------------------------------------- > Mitgliederversammlung/Neuwahlen/Auflösung > Kann ich als Vorsitzender zur ordentlichen > Mitgliederversammlung mit Neuwahlen > ein Nichtmitglied einladen, der dann als > Wahlleiter (falls gewählt) fungieren könnte ? > Bei der MV stehen Neuwahlen des Vorstandes (5)an. > Abzusehen ist, dass sich mehrheitlich der Vorstand > (mind.4) nicht wiederwählen lassen wollen ! Was > passiert wenn aus der Mitgliedschaft zwar ein > Vorsitzender gewählt, aber der Vorstand bestehend > aus 5 Personen nicht vollständig gewählt und > besetzt wird ? Wie sieht dann die weitere > Vorgehensweise zur Auflösung aus ? Lt.Satzung ist > die Auflösung des Vereins ein > „ankündigungspflichtiger“ TOP ! Neue > Mitgliederversammlung zur Auflösung einberufen ? – > Bleibt der „alte Vorstand“ kommissarisch im Amt ? > In und für die Übergangszeit (bis zur > Auflösungsversammlung) muss die Kassenprüfung > ordentlich abgewickelt werden ! Kann man, wenn > überhaupt noch (wann ?) das Vereinsvermögen einem > anderen Zweck zuführen, als in der „36Jahre-alten- > Satzung“ beabsichtigt war ? > Wäre folgende Handlungsweise rechtens und > praktikabel ? > Einberufung der satzungsgemäß vorgeschrieben MV > mit Neuwahlen pp. Abhandlung der TO mit > Kassenbericht (bis Ende 2015) und Entlastung des > Vorstande ; > Bei den Neuwahlen gibt es keine sich zur Verfügung > stellende Personen für den Vorstand – > 5 P.davon 3 vertretungsberechtigte Personen (§ 26 > BGB im VR eingetragen) > u n d n u n ! > Antrag auf satzungsgemäße Neueinberufung einer MV > innerhalb von 4 Wochen. Darin als TOP > - z. B. Kassenbericht mit Entlastung pp. für den > Zeitraum in 2016 bis zur MV (es sind ja bereits > Mitgliedsbeiträge eingenommen und Ausgaben > getätigt worden !!! > - Satzungsänderung zum Vereinsvermögen bei > Auflösung (§..d.S.) an pp.Organisation > - Wahl der Vorstandsmitglieder > - Falls der Vorstand nicht vollständig besetzt > wird, Antrag auf Auflösung des Vereins > und dazu Satzungsänderung mit Vermögensänderung > bei Auflösung ???? siehe unten !!! > Jetzt zwei Problempunkte: Wann muss der > rechtsgültige Satzungs-Änderungsantrag auf > Neuverteilung des Vereinsvermögens z.B. an > gemeinnützige Organisationen gestellt werden; doch > bestimmt in der letzten MV ?? Der Kassenbericht > für 2016 zur Vorlage beim FA muss doch vor > Auflösung ordnungsgemäß in der MV abgehandelt und > abgestimmt werden ! Oder läuft das dann über das > FA ? > Im chronologischen und vereinsrechtlichen Ablauf > alles nicht ganz so einfach, hoffe aber trotzdem > auf hilfreiche Tipps und bedanke mich im voraus > simon
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