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Vereinsrecht und -organisation
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Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Finanzverwaltung meint, es genüge ein > Beschluss des "zuständigen Organs". Das ist > regelmäßig der Vorstand, wenn die Satzung keine > Vorgaben macht. > Ich sehe hier auch kein Problem, weil es ja um die > Nichtverwendung (!) der Mittel geht. Insofern kann > ja nichts schief gehen.
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