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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Ehrenmitglied
von: Lutz ()
Datum: 15.02.2016

Hallo,
ich habe eine Frage zur Ehrenmitgliedschaft in einem eingetragenen Verein.

In der Satzung heißt es:
Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorsitzenden zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

In der Satzung wird ansonsten immer von Mitglied bzw. Vereinsmitglied gesprochen.

Bedeutet "Person" jetzt, dass AUCH Nichtmitglieder oder NUR Nichtmitglieder, also dann KEINE Vereinsmitglieder zu Ehrenmitgliedern ernannt werden können?

Weiter heißt es:
Der Verein besteht aus
1.erwachsenen Mitgliedern
a.ordentliche Mitglieder
- aktive Mitglieder (Bootseigner),
- passive Mitglieder (ohne Boot),
b.Ehrenmitglieder,
c.Anwärter (im 1. Jahr der Mitgliedschaft) und
d.Fördermitglieder.

Welche Auswirkungen hätte es jetzt, wenn ein aktives Mitglied zum Ehrenmitglied ernannt wird aber weiterhin die Bedingungen als aktives Mitglied (also Eigner eines Bootes ) erfüllt?

Bisher waren wir davon ausgegangen, das ein verdienstvolles Mitglied zum Ehrenmitglied ernannt werden kann und sich bezüglich der aktiven Mitgliedschaft als Bootseigner nichts ändert.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz

Re: Ehrenmitglied
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 16.02.2016

Aus der Satzung kann ich keinen Unterschied zwischen Ehrenmitgliedern und aktiven Mitgliedern erkennen. Es ändert sich also durch die Ernennung zum Ehrenmitglied rechtlich nichts.
Das ist also eine Ehrung ohne rechtliche Bedeutung.

Re: Ehrenmitglied
von: Lutz ()
Datum: 16.02.2016

Danke Herr Pfeffer,
für die schnelle Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz