Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Lutz schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > ich habe eine Frage zur Ehrenmitgliedschaft in > einem eingetragenen Verein. > > In der Satzung heißt es: > Personen, die sich um den Verein besonders > verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des > Vorsitzenden zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. > > In der Satzung wird ansonsten immer von Mitglied > bzw. Vereinsmitglied gesprochen. > > Bedeutet "Person" jetzt, dass AUCH Nichtmitglieder > oder NUR Nichtmitglieder, also dann KEINE > Vereinsmitglieder zu Ehrenmitgliedern ernannt > werden können? > > Weiter heißt es: > Der Verein besteht aus > 1.erwachsenen Mitgliedern > a.ordentliche Mitglieder > - aktive Mitglieder (Bootseigner), > - passive Mitglieder (ohne Boot), > b.Ehrenmitglieder, > c.Anwärter (im 1. Jahr der Mitgliedschaft) und > d.Fördermitglieder. > > Welche Auswirkungen hätte es jetzt, wenn ein > aktives Mitglied zum Ehrenmitglied ernannt wird > aber weiterhin die Bedingungen als aktives > Mitglied (also Eigner eines Bootes ) erfüllt? > > Bisher waren wir davon ausgegangen, das ein > verdienstvolles Mitglied zum Ehrenmitglied ernannt > werden kann und sich bezüglich der aktiven > Mitgliedschaft als Bootseigner nichts ändert. > > Mit freundlichen Grüßen > > Lutz
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