Sonderkündigungsrecht
von: EnricoO ()
Datum: 13.11.2022
Ich hätte eine Frage zu Einräumung eines Sonderkündigungsrecht. Es ist beabsichtigt folgenden Text in die Satzung aufzunehmen:
Die Erhebung etwaiger im Interesse des Vereins notwendiger Umlagen und
deren Höhe beschließt die Mitgliederversammlung. Die Höhe der Umlage darf die
maximale Höhe des aktuellen Jahresbeitrags des Mitglieds nicht übersteigen,
den das zahlungsverpflichtete Mitglied zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über
die Erhebung der Umlage zu zahlen hat. Die Zahlung der Umlage hat innerhalb
eines Monats nach Bekanntgabe durch den Vorstand zu erfolgen. Umlagen, die
durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung festgelegt werden und
außerhalb der regulären Kündigungsfristen 25% des aktuellen Jahresbeitrags
des Mitglieds übersteigen, bedingen ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 14
Tagen für das Mitglied. Die außerordentliche Kündigung wegen der Erhebung
einer Umlage von mehr als 25 % muss dem Verein spätestens 14 Tage nach
Beschlussfassung über die Erhebung einer Umlage schriftlich zugehen. Die Frist
beginnt am Tag nach der
Beschlussfassung, spätestens mit der Bekanntgabe durch den Vorstand.
Kann man dies so tun? Vielen Dank