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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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EnricoO schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich hätte eine Frage zu Einräumung eines > Sonderkündigungsrecht. Es ist beabsichtigt > folgenden Text in die Satzung aufzunehmen: > > Die Erhebung etwaiger im Interesse des Vereins > notwendiger Umlagen und > deren Höhe beschließt die Mitgliederversammlung. > Die Höhe der Umlage darf die > maximale Höhe des aktuellen Jahresbeitrags des > Mitglieds nicht übersteigen, > den das zahlungsverpflichtete Mitglied zum > Zeitpunkt der Beschlussfassung über > die Erhebung der Umlage zu zahlen hat. Die Zahlung > der Umlage hat innerhalb > eines Monats nach Bekanntgabe durch den Vorstand > zu erfolgen. Umlagen, die > durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung > festgelegt werden und > außerhalb der regulären Kündigungsfristen 25% des > aktuellen Jahresbeitrags > des Mitglieds übersteigen, bedingen ein > Sonderkündigungsrecht innerhalb von 14 > Tagen für das Mitglied. Die außerordentliche > Kündigung wegen der Erhebung > einer Umlage von mehr als 25 % muss dem Verein > spätestens 14 Tage nach > Beschlussfassung über die Erhebung einer Umlage > schriftlich zugehen. Die Frist > beginnt am Tag nach der > Beschlussfassung, spätestens mit der Bekanntgabe > durch den Vorstand. > > Kann man dies so tun? Vielen Dank
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