Satzungsänderung
von: Wolfgang Niemeyer ()
Datum: 09.12.2015
Hallo,
hat jemand Erfahrungen bei Satzungsänderungen in bezug auf Kündigung der Mitgliedsschaft, Schreiben an den Vorstand per E-Mail. Oder auch Einladungen zur MV per Mail?
Kann oder muss der elektronische Schriftverkehr mit in die Satzung aufgenommen werden?
Gibt es bestimmte Textvorschläge?
Früher wurde eben nur das Einschreiben oder die schriftliche Post gefordert.