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Vereinsrecht und -organisation
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Hardy schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo Wolfgang, > > Du schreibst u.a.:" hat jemand Erfahrungen bei > Satzungsänderungen in bezug auf Kündigung der > Mitgliedsschaft, Schreiben an den Vorstand per > E-Mail. Oder auch Einladungen zur MV per Mail?" > > 1. Man kann alles per Mail machen. Es muss aber in > der Satzung stehen. Im § 58 BGB ist die Rede bei > den Einladungen von "schriftlich". Das schließt > Mail ein. Siehe auch Beschluss OLG Hamburg, 2. > Zivilsenat, Az: 2 W 35/13 v. 6.5.2013. > > 2. Zu Textvorschlägen: gehe mal über eine > Suchmaschine (z.B. Google) rein. > > 3. Empfehlung sich das Buch von > Sauter/Schweyer/Waldner "Der eingetragene Verein" > als Vorstand mal zuzulegen. Da findet man alles > was zum Vereinsrecht gehört. > > Hardy
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