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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorstandswahl nach Satzungsänderung
von: Ralle ()
Datum: 13.10.2022

Hallo,
In unserer Satzung stand, dass nur Mitglieder in Vorstandsämter gewählt werden können, die mindestens. 1Jahr Mitglied im Verein Mitglied sind.
Mangels Masse wurde auf einer extra einberufenen MV die Satzung dahingehend geändert, dass auch Mitglieder die weniger als 1 Jahr Mitglied sind in den Vorstand gewählt werden können. Ein neuer Vorsitzender wurde dann anschließend auf der gleichen MV gewählt.

1. Ist das so möglich oder gilt die Satzung nc h gar nicht weil nicht beim Amtsgericht eingetragen?
2. Durfte die Wahl stattfinden wenn diese kein TOP in der Einladung war?

Vielen Dank im voraus
Ralf

Re: Vorstandswahl nach Satzungsänderung
von: pfeffer ()
Datum: 13.10.2022

Es ist herrschende Rechtsauffassung, dass Beschlüsse, die auf einer Satzungsänderung basieren, noch in der gleichen MV gefasst werden können. Allerdings werden sie erst mit Eintragung ins Vereinsregister wirksam. Soweit also kein Problem.
Eine Wahl, die bei der Einladung zur MV nicht angekündigt war ist aber unzulässig - außer die Satzung erlaubt solche Dringlichkeitsbeschlüsse ausdrücklich.