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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Es ist herrschende Rechtsauffassung, dass > Beschlüsse, die auf einer Satzungsänderung > basieren, noch in der gleichen MV gefasst werden > können. Allerdings werden sie erst mit Eintragung > ins Vereinsregister wirksam. Soweit also kein > Problem. > Eine Wahl, die bei der Einladung zur MV nicht > angekündigt war ist aber unzulässig - außer die > Satzung erlaubt solche Dringlichkeitsbeschlüsse > ausdrücklich.
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