ausschluss wegen beitragsrückstand
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 24.09.2015
Hallo,
in unserer Satzung steht zum Thema Vereinsausschluss u.a.: ... "(d) Durch Beschluss des Vorstandes, wenn ein Mitglied mit der Zahlung des Jahresbetrages oder sonstige durch die Mitgliederversammlung beschlossene Zahlungen länger als sechs Monate seit Fälligkeit im Rückstand ist und auch aufgrund einer schriftlichen Mahnung mit Fristsetzung an die letzte dem Vorstand bekanntgegebene Anschrift keine Zahlung erfolgte. Die Mahnung gilt auch als erfolgt, wenn sie als unzustellbar an den Verein zurückgesandt wird."
Nun meine Fragen:
1. Muss auf einer Mahnung auch "Mahnung" draufstehen oder reicht ein Schreiben bzw. eine E-Mail (unsere Vereinskommunikation inkl. Versand der Beitragsrechnungen erfolgt eigentlich nur per E-Mail) in der dem Mitglied mitgeteilt wird, dass der Beitrag noch nicht gezahlt wurde und es dies schnellstens tun soll?
2. Muss der Vorstand das Mitglied, auch wenn der Fakt des Rückstandes eindeutig ist, trotzdem vor dem Beschluss noch informieren, dass es ausgeschlossen werden soll und dazu anhören?
Vielen Dank