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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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jolanda wilhelm schrieb: ------------------------------------------------------- > Hallo, > > in unserer Satzung steht zum Thema > Vereinsausschluss u.a.: ... "(d) Durch Beschluss > des Vorstandes, wenn ein Mitglied mit der Zahlung > des Jahresbetrages oder sonstige durch die > Mitgliederversammlung beschlossene Zahlungen > länger als sechs Monate seit Fälligkeit im > Rückstand ist und auch aufgrund einer > schriftlichen Mahnung mit Fristsetzung an die > letzte dem Vorstand bekanntgegebene Anschrift > keine Zahlung erfolgte. Die Mahnung gilt auch als > erfolgt, wenn sie als unzustellbar an den Verein > zurückgesandt wird." > > Nun meine Fragen: > 1. Muss auf einer Mahnung auch "Mahnung" > draufstehen oder reicht ein Schreiben bzw. eine > E-Mail (unsere Vereinskommunikation inkl. Versand > der Beitragsrechnungen erfolgt eigentlich nur per > E-Mail) in der dem Mitglied mitgeteilt wird, dass > der Beitrag noch nicht gezahlt wurde und es dies > schnellstens tun soll? > 2. Muss der Vorstand das Mitglied, auch wenn der > Fakt des Rückstandes eindeutig ist, trotzdem vor > dem Beschluss noch informieren, dass es > ausgeschlossen werden soll und dazu anhören? > > Vielen Dank
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