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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vorsitzende und Beisitzer Beschlussfähig?
von: PeterSchneider ()
Datum: 17.09.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielleicht kann mir jemand helfen und einen Tip geben?

Der Sohn meiner Freundin ist in einem Judoverein.
Nach dem MV im April 2014 ist zuerst der stell. Vorsitzende, später der Schriftführer, zwei Beisitzer und dann der Schatzmeister zurück getreten.
Nun ist der Vorsitzende allen und mach auch vieles allein, schafft natürlich nicht alles,
aber es fast andauernd neue Beschlüsse und das nur mit einem Beisitzer.

Auszug aus der Satzung:
„Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stell. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und den drei Beisitzern.
Er wird für die Dauer von drei Jahren gewählt. Bei vorzeitigem Rücktritt eines Vorstandmitgliedes kann der Vorstand für den Rest der Amtszeit bis zur nächsten MV ein Ersatzmitglied bestimmen.“ Die Satzung ist von 2003.

Nun habe ich viel gelesen und recherchiert und bin zu der Schlussfolgerung gekommen, dass diese Beschlüsse vielleicht nicht rechtens sind, weil es keinen richtigen Vorstand gibt? Oder doch?

Es steht leider nicht in der Satzung, wann ein Ersatzmitglied gewählt werden muss. Aber der Vorsitzende scheint die Situation für sich zu nutzen und macht auch keine Anstalten eine Mitgliederversammlung durchzuführen oder die anderen Positionen nachzubesetzen.

Danke für die Hilfe.
Peter Schneider

Re: Vorsitzende und Beisitzer Beschlussfähig?
von: Möglichkeit ()
Datum: 18.09.2015

Hallo!
In den meisten Satzungen ist ja durchaus geregelt wann eine "reguläre" Jahreshauptversammlung (als das Wahlorgan für den Vorstand) einzuberufen ist.
Meistens gibt es aber doch auch eine Regelung, wieviel Mitglieder sich schriftlich (zumindest durch Unterzeichnung einer schriftlichen Erklärung) für eine a.o. JHV aussprechen müssen, so dass der Vorstand das als Auftrag umzusetzen hat und eine a.o. JHV einladen muss.
Ich kenne Satzungen, in denen 10% reichen, manche haben die Messlatte höher gelegt, damit nicht jeder kleine Anlaß dazu genutzt wird.
Aber: müßte in der Satzung geregelt sein.
Es macht aber natürlich nur Sinn, wenn man sich im Vorfeld schon über die "Neubesetzungen" Gedanken gemacht hat und die a.o. JHV nicht nur dazu da ist, dass alle wissen, dass sich niemand findet oder gar von Person zu Person gefragt wird, ob man sich nicht doch engagieren wolle (frei nach "Reise nach Jerusalem").
Viel Erfolg !

Re: Vorsitzende und Beisitzer Beschlussfähig?
von: PeterSchneider ()
Datum: 18.09.2015

Danke, aber das steht auch alles in der Satzung drin, aber der Vorsitzende siet für eine MV keinen Grund.
Mir geht es auch nicht darum ob neu gewählt wird, sondern um die Entscheidungen der er trifft.
Weil er beschließt Sachen nur mit einem Beisitzer - die Frage ist also - sind die Beschlüsse die er zurzeit nur mit einem Beisitzer fällt zulassig?

Ein schönes Wochenende
Peter Schneider