Re: Finden von Kandidaten für Vorstand
von: pfeffer ()
Datum: 25.09.2022
Auch da gibt es keine Bedenken. Die Kandidaten bekannt zu geben, ist ja keine Wahlwerbung. Bendenken würde es erst geben, wenn sie dabei mit inhaltlichen Aussagen für sich werben dürfen.
Wichtig ist aber der Gleichbehandlungsgrundsatz. Die vorherige Bekanntgabe muss also allen potentiellen Kandidaten eingeräumt werden. D.h. am besten fragt man ab, ob es noch weitere Interessenten gibt, bevor mal die Liste veröffentlicht.