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Vereinsrecht und -organisation
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Auch da gibt es keine Bedenken. Die Kandidaten > bekannt zu geben, ist ja keine Wahlwerbung. > Bendenken würde es erst geben, wenn sie dabei mit > inhaltlichen Aussagen für sich werben dürfen. > Wichtig ist aber der Gleichbehandlungsgrundsatz. > Die vorherige Bekanntgabe muss also allen > potentiellen Kandidaten eingeräumt werden. D.h. am > besten fragt man ab, ob es noch weitere > Interessenten gibt, bevor mal die Liste > veröffentlicht.
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