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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Stimmenenthaltung Vorstand bei MV Beschluss
von: CGL ()
Datum: 11.06.2015

Hallo Herr Pfeffer,

in unserer Satzung sind u.a. Aufgaben der MV geregelt: "Ihr obliegt besonders die Entgegennahme und Genehmigung des Geschäfts-, Kassen- und Prüfungsberichts, die Entlastung des Vorstands, die Genehmigung des Haushaltsplans sowie ...".

Dass sich der Vorstand bei der Entlastung der Stimme enthält, ist klar. Unterschiedliche Meinungen gibt es bei der Frage nach dem Beschluss über den Haushalt. Einige Vorstandsmitglieder argumentieren, dass sie selbst Vereinsmitglieder sind und hinter dem Haushalt stehen, für dessen Aufstellung sie verantwortlich sind.
Eine andere Sicht ist, dass die MV Kontrollorgan für den Vorstand ist und der Vorstand sich bei allen Beschlüssen zu enthalten hat, die in diesem Zusammenhang in der Satzung genannt sind.

Gibt es dazu Regelungen?

Freundliche Grüße,
Christine Garve-Liebig

Re: Stimmenenthaltung Vorstand bei MV Beschluss
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 11.06.2015

Die Regelung des § 34 BGB besagt:
"Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und dem Verein betrifft."
Beim Beschluss über den Haushalt ist das m.E. nicht der Fall.