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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Regelung des § 34 BGB besagt: > "Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die > Beschlussfassung die Vornahme eines > Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder > Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und > dem Verein betrifft." > Beim Beschluss über den Haushalt ist das m.E. > nicht der Fall.
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