Re: Gültigkeitsdauer eines Beschlusses für Aufwandsentschädigung
von: Freya ()
Datum: 31.08.2022
pfeffer schrieb:
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> Es darf natürlich nicht Aufwandsentschädigung
> heißen,
>
> # Warum nicht?
>
Es gibt einen Unterschied in der Definition "Aufwandsentschädigung" und "Aufwandsersatz". Ersteres kommt einer Vergütung gleich,
die ehrenamtliche Vorstandsmitgliedern nicht gewährt werden darf. Letztendlich geht hier nur um eine Begrifflichkeit.
>
> Grundsätzlich gilt so ein Beschluss bis auf
> Widerruf.
Darüber herrscht die Unklarheit, da dann nicht einmal in der JHV über die Höhe der Summe gesprochen wird, bzw. ob das Budget das hergibt?
Weiter noch, ob dem nicht nach der Wahlperiode des Vorstandes, sprich, mit Beginn des neu gewählten Vorstandes, dieser Zuwendung erneut zugestimmt werden muss.
Die Satzung sagt über die Dauer nichts explizit aus, lediglich auf Beschluss der Mitgliederversammlung.