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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Freya schrieb: ------------------------------------------------------- > pfeffer schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Es darf natürlich nicht Aufwandsentschädigung > > heißen, > > > > # Warum nicht? > > > Es gibt einen Unterschied in der Definition > "Aufwandsentschädigung" und "Aufwandsersatz". > Ersteres kommt einer Vergütung gleich, > die ehrenamtliche Vorstandsmitgliedern nicht > gewährt werden darf. Letztendlich geht hier nur um > eine Begrifflichkeit. > > > > Grundsätzlich gilt so ein Beschluss bis auf > > Widerruf. > > Darüber herrscht die Unklarheit, da dann nicht > einmal in der JHV über die Höhe der Summe > gesprochen wird, bzw. ob das Budget das hergibt? > Weiter noch, ob dem nicht nach der Wahlperiode des > Vorstandes, sprich, mit Beginn des neu gewählten > Vorstandes, dieser Zuwendung erneut zugestimmt > werden muss. > Die Satzung sagt über die Dauer nichts explizit > aus, lediglich auf Beschluss der > Mitgliederversammlung.
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