Re: Spenden an andere Vereine
von: pfeffer ()
Datum: 29.07.2022
Nein, eine solche Mittelweitergabe ist nach § 58 Nr. 1 AO ausdrücklich und unbeschränkt erlaubt. Es muss nur sichergestellt sein, das der Empfänger gemeinnützig ist (gültiger Freistellungsbescheid).