Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Nein, eine solche Mittelweitergabe ist nach § 58 > Nr. 1 AO ausdrücklich und unbeschränkt erlaubt. Es > muss nur sichergestellt sein, das der Empfänger > gemeinnützig ist (gültiger Freistellungsbescheid).
www.vereinsknowhow.de
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