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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederversammlung: Auskunftspflichten -/rechte, Fristen und DSG-VO
von: Helfer ()
Datum: 15.07.2022

es gibt ein paar Fragen im Zusammenhang mit einer Mitgliederversammlung eines gemeinnützigen Vereins:

1. Ordnungsgemäß angekündigte MGV

Nach Ankündigung der MGV wird von einem Mitglied Einsicht von Vereinsunterlagen, insbesondere in die Buchführung (Kassenbericht mit allen Einnahmen-Ausgaben Belegen und Kontobewegungen / Überweisungen) sowie über Protokolle und Vorstandsbeschlüsse gewünscht, um sich VORAB u.a. über die finanzielle Situation des Vereins umfassend zu informieren und um für die MGV entsprechend vorbereitet zu sein.

Frage:

a. Hat denn das Mitglied in dieser Situation ein vollumfängliches Auskunftsrecht und darf gegebenenfalls die komplette Buchhaltung einsehen? Oder gibt es hierzu Einschränkungen? Falls ja, welche?

b. Müssen bzw. dürfen in den Belegen / Überweisungen enthaltene personenbezogene Daten unkenntlich gemacht / anonymisiert werden, um die potenzielle Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu vermeiden bzw. die Bestimmungen der DSG-VO zu erfüllen?

c. Gibt es ab dem Zeitpunkt der Mitgliedsanfrage seitens des Vorstandes bestimmte Fristen zu wahren, bis wann die Unterlagen dem Mitglied spätestens zur Verfügung gestellt werden müssen?


2. Fragen während einer MGV

Die gleichen Fragen a. und b. stellen sich für den Fall, dass WÄHREND einer MGV ein Mitglied eine Einsicht in die Buchführung und damit verbundene Belege / Überweisungen wünscht, um sich ein Meinungsbild über den Verein zu machen.

Für den Fall, dass während der MGV nicht alle gewünschten Informationen zur Verfügung gestellt werden können und dementsprechend Belege nachzureichen sind: Gibt es dazu Fristen für das Nachreichen zu wahren?


Ich möchte mich schon einmal im Voraus für irgendwelche Hilfestellungen bei der Beantwortung dieser Fragen bedanken.

Re: Mitgliederversammlung: Auskunftspflichten -/rechte, Fristen und DSG-VO
von: pfeffer ()
Datum: 19.07.2022

a. Hat denn das Mitglied in dieser Situation ein vollumfängliches Auskunftsrecht und darf gegebenenfalls die komplette Buchhaltung einsehen? Oder gibt es hierzu Einschränkungen? Falls ja, welche?

# Auskunftsrechte gibt es nur im Rahmen der MV bzw. der Rechnungsprüfung.

b. Müssen bzw. dürfen in den Belegen / Überweisungen enthaltene personenbezogene Daten unkenntlich gemacht / anonymisiert werden, um die potenzielle Verletzung von Persönlichkeitsrechten zu vermeiden bzw. die Bestimmungen der DSG-VO zu erfüllen?

# Nein, das wäre sogar unzulässig (Verfälschung der Belege wird durch das Finanzamt moniert). Die Rechungsprüfer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet

c. Gibt es ab dem Zeitpunkt der Mitgliedsanfrage seitens des Vorstandes bestimmte Fristen zu wahren, bis wann die Unterlagen dem Mitglied spätestens zur Verfügung gestellt werden müssen?

# s.o.


2. Fragen während einer MGV

Die gleichen Fragen a. und b. stellen sich für den Fall, dass WÄHREND einer MGV ein Mitglied eine Einsicht in die Buchführung und damit verbundene Belege / Überweisungen wünscht, um sich ein Meinungsbild über den Verein zu machen.

# Hier muss der Vorstand grundsätzlich alles Auskünfte geben. Ob er einzelnen Mitglieder Belege zeigen muss, dürfte fraglich sein.

Für den Fall, dass während der MGV nicht alle gewünschten Informationen zur Verfügung gestellt werden können und dementsprechend Belege nachzureichen sind: Gibt es dazu Fristen für das Nachreichen zu wahren?

# Dazu wäre wiederum eine separate MV einzuberufen. Das Prüfrecht liegt aber bei der MV nicht, bei einzelnen Mitgliedern. Deswegen kommt regelmäßig nur eine Prüfung durch Rechnungsprüfer in Frage, die von der MV beauftragt wurden. Das gilt auch, wenn die Satzung das nicht regelt.