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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > a. Hat denn das Mitglied in dieser Situation ein > vollumfängliches Auskunftsrecht und darf > gegebenenfalls die komplette Buchhaltung einsehen? > Oder gibt es hierzu Einschränkungen? Falls ja, > welche? > > # Auskunftsrechte gibt es nur im Rahmen der MV > bzw. der Rechnungsprüfung. > > b. Müssen bzw. dürfen in den Belegen / > Überweisungen enthaltene personenbezogene Daten > unkenntlich gemacht / anonymisiert werden, um die > potenzielle Verletzung von Persönlichkeitsrechten > zu vermeiden bzw. die Bestimmungen der DSG-VO zu > erfüllen? > > # Nein, das wäre sogar unzulässig (Verfälschung > der Belege wird durch das Finanzamt moniert). Die > Rechungsprüfer sind zur Verschwiegenheit > verpflichtet > > c. Gibt es ab dem Zeitpunkt der Mitgliedsanfrage > seitens des Vorstandes bestimmte Fristen zu > wahren, bis wann die Unterlagen dem Mitglied > spätestens zur Verfügung gestellt werden müssen? > > # s.o. > > > 2. Fragen während einer MGV > > Die gleichen Fragen a. und b. stellen sich für den > Fall, dass WÄHREND einer MGV ein Mitglied eine > Einsicht in die Buchführung und damit verbundene > Belege / Überweisungen wünscht, um sich ein > Meinungsbild über den Verein zu machen. > > # Hier muss der Vorstand grundsätzlich alles > Auskünfte geben. Ob er einzelnen Mitglieder Belege > zeigen muss, dürfte fraglich sein. > > Für den Fall, dass während der MGV nicht alle > gewünschten Informationen zur Verfügung gestellt > werden können und dementsprechend Belege > nachzureichen sind: Gibt es dazu Fristen für das > Nachreichen zu wahren? > > # Dazu wäre wiederum eine separate MV > einzuberufen. Das Prüfrecht liegt aber bei der MV > nicht, bei einzelnen Mitgliedern. Deswegen kommt > regelmäßig nur eine Prüfung durch Rechnungsprüfer > in Frage, die von der MV beauftragt wurden. Das > gilt auch, wenn die Satzung das nicht regelt.
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