Re: Erweiterung der Vereinssatzung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.09.2014
Wenn die Satzung nicht regelt, wer die Mitgliedsbeiträge festsetzt, ist zwingend die MV zuständig. Auf ein anderes Vereinsorgan (Vorstand) kann das nur per Satzung übertragen werden, nicht durch eine Beitragsordnung, die nicht Satzungsbestandteil ist.
Die Frage, wer das Protokoll unterschreibt, sollte sich aus der Satzung ergeben. Wenn nicht, muss der Versammlungsleiter unterschreiben.
In beiden Fällen kann die Satzung das entsprechend anders gestalten.