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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Erweiterung der Vereinssatzung
von: Paula ()
Datum: 29.08.2014

Hallo Herr Pfeffer,

wir wollen unsere Vereinssatzung erweitern. Wir leisten Hilfe an Bedürftige über Sachspenden. Wie kann bzw. muss das in die Satzung aufgenommen werden?

Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat!

Re: Erweiterung der Vereinssatzung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 29.08.2014

Zunächst einmal müsste ergänzt werden, dass der Verein neben gemeinnützigen Zwecken auch mildtätige verfolgt. Dann müsste in den Satzungszwecken genauer beschrieben werden, welche Zielgruppe mit welchen Leistungen versorgt werden soll.
Wichtig: Die Satzungsänderung vor der Eintragung (also dem Beschluss der MV) mit dem Finanzamt abstimmen.

Re: Erweiterung der Vereinssatzung
von: Paula ()
Datum: 01.09.2014

Danke. In der Satzung steht bereits, dass wir gemeinnützig und mildtätig sind.

Wenn wir schon die Satzung ändern, haben wir auch noch folgende Frage:
Muss die Mitgliederversammlung die Höhe des Mitgliedsbeitrags bestimmen, oder kann dies auch der Vorstand tun. in der Satzung heißt es weiter "Weiteres regelt die Beitragsordnung." Kann der Vorstand diese bestimmen oder muss die auch durch die Mitgliederversammlung?

Muss jedes Protokoll zwingend vom Protokollanten und Versammlungsleiter bei Mitgliederversammlungen unterschrieben werden oder reicht der Protokollant? Da wir bundesweit tätig sind, würde das die Arbeit erleichtern.

Re: Erweiterung der Vereinssatzung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 02.09.2014

Wenn die Satzung nicht regelt, wer die Mitgliedsbeiträge festsetzt, ist zwingend die MV zuständig. Auf ein anderes Vereinsorgan (Vorstand) kann das nur per Satzung übertragen werden, nicht durch eine Beitragsordnung, die nicht Satzungsbestandteil ist.

Die Frage, wer das Protokoll unterschreibt, sollte sich aus der Satzung ergeben. Wenn nicht, muss der Versammlungsleiter unterschreiben.

In beiden Fällen kann die Satzung das entsprechend anders gestalten.