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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Wenn die Satzung nicht regelt, wer die > Mitgliedsbeiträge festsetzt, ist zwingend die MV > zuständig. Auf ein anderes Vereinsorgan (Vorstand) > kann das nur per Satzung übertragen werden, nicht > durch eine Beitragsordnung, die nicht > Satzungsbestandteil ist. > > Die Frage, wer das Protokoll unterschreibt, sollte > sich aus der Satzung ergeben. Wenn nicht, muss der > Versammlungsleiter unterschreiben. > > In beiden Fällen kann die Satzung das entsprechend > anders gestalten.
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