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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Vereinsgaststätte
von: vereiner ()
Datum: 28.01.2014

Hallo,
in unserem gemeinnützigen Sportverein gibt es seit Jahrzehnten eine Vereinsgasstätte im Vereinshaus. Diese Gaststätte war bisher immer verpachtet und die Pachteinnahmen wurden im Wirtschaftsbetrieb
verbucht. Nun findet sich aber zur Zeit kein Pächter mehr, und der 1. Vorsitzende schlägt zwei Lösungs-
varianten vor:
a) Der Verein soll die Gaststätte selbst betreiben. Dazu würden dann Hilfskräfte beschäftigt.

b) Der 1. Vorsitzende will die Gaststätte selbst betreiben.

Sind beide Varianten zulässig und machbar? Wie wären die buchhalterischen und steuerlichen
Konsequenzen? Ist das mit der Gemeinnützigkeit vereinbar? Und gibt es dabei nicht unzulässige
Interessenkonflikte (spez. Fall b)?

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar,
vereiner

Re: Vereinsgaststätte
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 28.01.2014

Beides ist möglich. Die Verpachtung an das Vorstandsmitglied führt zu einer Einnahme aus Vermögensverwaltung, wenn dem Pächter ein angemessener Gewinn (mindestens 10 %) bleibt.
Wichtig ist hier nur, dass der Vertrag "fremdüblich" ist, also der Vorstand gegenüber dritten Pächtern nicht bevorteilt wird (Drittvergleich).

Re: Vereinsgaststätte
von: vereiner ()
Datum: 28.01.2014

Danke für die schnelle Antwort!
vereiner