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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
Wolfgang Pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Beides ist möglich. Die Verpachtung an das > Vorstandsmitglied führt zu einer Einnahme aus > Vermögensverwaltung, wenn dem Pächter ein > angemessener Gewinn (mindestens 10 %) bleibt. > Wichtig ist hier nur, dass der Vertrag > "fremdüblich" ist, also der Vorstand gegenüber > dritten Pächtern nicht bevorteilt wird > (Drittvergleich).
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