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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kassenprüfung
von: Erhard ()
Datum: 02.02.2022

Hallo,
Es sind bei einer Mitgliederversammlung drei Kassenprüfer gewählt worden. Grund war: Wenn ein Kassenprüfer ausfällt wären ja immer noch zwei Kassenprüfer da, die prüfen können.
Muss der Kassenwart alle drei Prüfer einladen oder kann er sagen, das im zwei Prüfer reichen und einen erst gar nicht einladen.

Viele Grüße

Erhard

Re: Kassenprüfung
von: pfeffer ()
Datum: 02.02.2022

Zunächst kommt es auf eine Einladung des Kassenwarts nicht an. Es würde typischerweise eher so aussehen, dass die Prüfer sich ankündigen und einen Termin vereinbaren
Wie viele Personen prüfen, liegt zunächst im Ermessen der Prüfer. Die sind der MV verantwortlich, die dann im Rahmen des Prüfberichts ihr O.K. gibt oder (was wohl die Aussnahme wäre) die Prüfung unzureichend findet und eine neue anordnet.
Das alles gilt natürlich nur, wenn die Satzung hier keine anderslautenden Vorgaben macht.

Zur Klarstellung: Die Kassenprüfung ist Teil des umfassenden Informationsrechts der MV und kein Gnadenakt des Vorstands. Insofern kann die Satzung hier das Prüftrecht nur beschränken.