Re: Änderung der Reihenfolge der Vorstandswahl
von: pfeffer ()
Datum: 29.11.2021
Die Änderung der Reihenfolge der Beschlüsse (das gilt auch für Wahlen) kann als sog. Verfahrensbeschluss auch noch ad hoc geändert werden.
Der Vorstand muss dem Antrag aber nicht folgen, bzw. wird normalerweise einen solchen Antrag zur Abstimmung stellen; dann entscheidet die (einfache) Versammlungsmehrheit.