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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Schnelltest
von: Faschingsvereinekc ()
Datum: 29.11.2021

Hallo,

wenn wir jetzt als gemeinnütziger Verein, einen Teil unserer Schnelltests, wieder verkaufen. Unter was verbuche ich diese?
Eingepflegt habe ich Sie beim Kauf unter Mitgliederpflege, da sie auch dafür gedacht waren.
Jetzt wo Tests aber nicht mehr zählen wollen wir einen Großteil wieder verkaufen.

Re: Schnelltest
von: pfeffer ()
Datum: 29.11.2021

Grundsätzlich gilt: Vermögensverkaufe aus dem ideellen Bereich, werden diesem auch zugerordnet.
Ich gehe mal nicht davon aus, dass hier ein gewerblicher Verkauf stattfindet. Das könnte man nur annehmen, wenn die Verkäufe in kleiner Zahl und vielfach erfolgen.

Re: Schnelltest
von: Faschingsvereinekc ()
Datum: 29.11.2021

naja wir haben 300 Test gekauft. 200 würden wir in kleinen Teilen verkaufen

Re: Schnelltest
von: pfeffer ()
Datum: 29.11.2021

Da hätte ich schon gewisse Bedenken. Würde denn die 45.000-Euro-Grenze überschritten werden?
Wenn nein, spielt das ja steuerlich keine Rolle (außer bezüglich der Umsatzsteuer).

Re: Schnelltest
von: Faschingsvereinekc ()
Datum: 29.11.2021

nein wird nicht überschritten. Wie auch wenn man keine Veranstaltungen machen darf ;-)

Re: Schnelltest
von: pfeffer ()
Datum: 29.11.2021

Dann spielt es ja keine Rolle, wie das verbucht wird.