Re: vorstandswahlen
von: mike767 ()
Datum: 20.02.2013
Wolfgang Pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Die MV-Beschlüsse sind wirksam, auch wenn der
> Vorstand nicht vollständig ist.
> Lediglich Vorstandsbeschlüsse könnten u.U.
> unwirksam sein.
Trifft Ihre Meinung auch dann noch zu,wenn der Vorstand zur Mv lädt ,die Besetzng des Vorstandes aber nicht zum Thema macht dies bereits 2mal,nun bei der3 Mv ist ein TOP die Wahl und Bestätigung eines Kassenwartesmit anschliessendem Rechenschaftsberichtes dieses (dann) Vorstandsmitgliedes.Der 4 Vorstand bei uns Schriftführer wird nicht erwähnt. In unserer Satzung steht der Vorst.besteht aus 1Vors.,Stellvertreter,Kassiererin und Schriftführer weitere Angaben sind nicht erwähnt.Vielleicht ist noch wichtig das die jetzt zu wählende Position im Vorstand bereits kommisarisch durch die zur Wahl stehende Person eingesetzt durch 1Vors, besetzt ist.