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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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ugoetze schrieb: ------------------------------------------------------- > Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ. > Deren Beschlüsse sind wirksam, wenn sie ordentlich > angekündigt sind und wenn sie nicht gegen Recht > oder Satzung verstossen. > > Wenn der Vorstand nicht ordnungsgemäß besetzt ist, > ist er rechtlich nur befugt, eine > Mitgliederversammlung mit der Wahl der freien > Vorstandspositionen einzuberufen. Es dürfte > zulässig sein, weitere Tagesordnungspunkte > aufzunehmen. Insbesondere kann eine gegenseitige > Abhängigkeit zwischen Umstrukturierung und > Vorstandspositionen bestehen.
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