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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederversammlung Teilnahmerecht
von: RoAB ()
Datum: 16.11.2021

Lieber Herr Pfeffer,
wieder einmal eine Frage zur Mitgliederversammlung.
1. Ist es zulässig eine Mitgliederversammlung in Präsenz zu 2G+ Bedingungen durchzuführen? Das würde ja dann bedeuten, daß wahrscheinlich Mitglieder von der Teilnahme ausgeschlossen wären.
2. Muß/kann man dann zusätzlich die Möglichkeit einer digitalen Beteiligung anbieten?
Herzlichen Dank und viele Grüße,
Nicole Florin.

Re: Mitgliederversammlung Teilnahmerecht
von: pfeffer ()
Datum: 16.11.2021

1. Ist es zulässig eine Mitgliederversammlung in Präsenz zu 2G+ Bedingungen durchzuführen? Das würde ja dann bedeuten, daß wahrscheinlich Mitglieder von der Teilnahme ausgeschlossen wären.

# Da sähe ich auch Probleme. Es gäbe aber aktuell noch die Möglichkeit einer hybriden Versammlung (mit Online-Teilnahme) oder eine zusätzliche schriftliche Abstimmung für Nichtanwesende.


2. Muß/kann man dann zusätzlich die Möglichkeit einer digitalen Beteiligung anbieten?

# Ja, wie oben gesagt.



Edited 1 time(s). Last edit at 16.11.2021 by pfeffer.

Re: Mitgliederversammlung Teilnahmerecht
von: RoAB ()
Datum: 16.11.2021

Besten Dank!

Re: Mitgliederversammlung Teilnahmerecht
von: RoAB ()
Datum: 16.11.2021

Wäre es denn theoretisch auch möglich, das die betroffenen Mitglieder ihr Stimmrecht an jemand anderen übertragen? Und kann das dann ein anderes Mitglied sein, der selbst auch sein eigenes Stimmrecht aussübt oder muß es eine Person sein, die selbst nicht Mitglied ist?
Besten Dank und viele Grüße,
Nicole Florin.

Re: Mitgliederversammlung Teilnahmerecht
von: pfeffer ()
Datum: 16.11.2021

Eine Stimmrechtsübertragung ist nur möglich, wenn die Satzung das ausdrücklich erlaubt.

Re: Mitgliederversammlung Teilnahmerecht
von: RoAB ()
Datum: 16.11.2021

Ja, das wäre in der Satzung geregelt.

Nun ist noch eine Frage aufgetaucht:

Wenn eine MV in der Einladung als Präsenztermin angekündigt war, kann man das dann kurzfristig noch ändern und auf hybrid oder komplett virtuell ausweichen?

Lieben Dank,
Nicole Florin.

Re: Mitgliederversammlung Teilnahmerecht
von: pfeffer ()
Datum: 17.11.2021

Bei einer Änderung zu hybrid hätte ich keine Bedenken, weil das Mitglied die Form der Teilnehmer wählen kann. Es entsteht also keine Erschwernis für die Teilnahme.
Beim Wechsel zu einer reinen Online-MV müsste dagegen m.E. neu eingeladen werden.