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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Wahl einer Abteilungsleitung vergessen
von: Rosenresli ()
Datum: 16.11.2021

Hallo zusammen,
wer kann mir was dazu sagen:
Wahl der MV ist gelaufen. Eine Sportspartenleitung wurde in der Tagesordnung schlicht vergessen und somit wurde auch nicht gewählt. Die Leitung im vergangenen Jahr wurde lt. Protokoll für 1 Jahr gewählt. Und das auch so protokolliert.
Dem Dachverband wurden 2 Jahre gemeldet, dort wäre sie also noch im Amt.
Dem zu wählenden Leiter ist es auch nicht aufgefallen in der Einladung. Er würde es auch gerne bis nächstes Jahr - ggf. dann kommissarisch - weitermachen. Dann stünden sowieso turnusmäßig Neuwahlen an.
Was können wir jetzt machen? Der Vorstand setzt ihn kommissarisch ein?

Herzliche Grüße
Rosenresli

Re: Wahl einer Abteilungsleitung vergessen
von: pfeffer ()
Datum: 16.11.2021

Eine kommissarische Besetzung ist nur möglich, wenn die Satzung das erlaubt. Enthält die Satzung eine Amtsverlängerungsklausel, war auch das möglich.
Ansonsten muss die Wahl nachgeholt werden.

Re: Wahl einer Abteilungsleitung vergessen
von: Rosenresli ()
Datum: 16.11.2021

In der Satzung steht über kommissarisch nichts. Es war die mindestens letzten 6 Jahre so, dass bei Mitgliedern, bei denen noch Prüfungen fehlten, diese dann kommissarisch die Abteilung als Trainer betreut haben und dann bis zur nächsten MV den Nachweis erbringen mussten.
Gibt es noch andere Möglichkeiten außer der Nachwahl? Das könnte man ggf. ja auch per Briefwahl machen; da wird unsere "Dummheit" ja eine teure Tasse Tee als Lehrgeld. Aber dann wäre das eben so.

Re: Wahl einer Abteilungsleitung vergessen
von: pfeffer ()
Datum: 17.11.2021

Aktuell gibt es durch das "Corona-Gesetz" auch ohne Satzungsgrundlage die Möglichkeit, schriftliche Abstimmungen zu machen. Es müssen sich aber mindestens 50% der Mitglieder beteiligen.