Re: Privatinsolvenz
von: maxi ()
Datum: 02.10.2012
ugoetze schrieb:
-------------------------------------------------------
> Ja, bei grobem Verschulden haftet "jeder"
> persönlich.
> Was hat das mit dem Vereinsvorsitz zu tun?
Ich bin der Meinung,wenn man in Privatinsolvenz ist wäre ja bei dem Schuldner(im Falle eines schuldhaften Verhaltens beim Vorsitzenden des Vereines) vorerst nichts mehr zu holen,da andere Gläubiger ja schon längeren Anspruch hätten.Der Verein müsste zusehen wie er klar kommt. Dahingehend war auch meine Frage, ob denn der Vorsitz so einer Person anzuvertrauen wäre.Er würde sich bestimmt auch nicht Outen wollen und somit gravierende Informationen verschweigen.Oder muss/sollte er dies im Verein öffentlich darlegen?
Danke maxi