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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
maxi schrieb: ------------------------------------------------------- > ugoetze schrieb: > -------------------------------------------------- > ----- > > Ja, bei grobem Verschulden haftet "jeder" > > persönlich. > > Was hat das mit dem Vereinsvorsitz zu tun? > > > Ich bin der Meinung,wenn man in Privatinsolvenz > ist wäre ja bei dem Schuldner(im Falle eines > schuldhaften Verhaltens beim Vorsitzenden des > Vereines) vorerst nichts mehr zu holen,da andere > Gläubiger ja schon längeren Anspruch hätten.Der > Verein müsste zusehen wie er klar kommt. > Dahingehend war auch meine Frage, ob denn der > Vorsitz so einer Person anzuvertrauen wäre.Er > würde sich bestimmt auch nicht Outen wollen und > somit gravierende Informationen verschweigen.Oder > muss/sollte er dies im Verein öffentlich > darlegen? > Danke maxi
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