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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Kassenwart/ Schriftführer eine oder mehrere Personen
von: Emeraude ()
Datum: 14.10.2021

Hallo Herr Pfeffer,

unsere Satzung besagt folgendes:

"....Der Vorstand besteht aus der Vorsitzenden, ihrer Stellvertreterin, einer Schriftführerin/ Kassenwartin."

Der Vorstand besteht also aus 3 Personen (Schriftführerin und Kassenwartin war bis jetzt immer eine Person. Daher hatten wir den Schrägstrich gewählt. Ist aber natürlich unklar!) Kann der Vorstand künftig auch aus 4 Personen bestehen, also Schriftführer und Kassenwart mit je 2 unterschiedlichen Personen?

Oder muss die Satzung geändert werden?

Vielen Dank und viele Grüße
Simone Forgé

Re: Kassenwart/ Schriftführer eine oder mehrere Personen
von: pfeffer ()
Datum: 14.10.2021

Ich würde den Doppelstrich auch als Doppelamt deuten. Der Vorstand bestünde also aus drei Personen und eine Vergrößerung würde eine Satzungsänderung voraussetzen.
Grundsätzlich kann sich der Vorstand natürlich Verstärkung holen. Diese Personen wäre aber nicht satzungsmäßig bestellt und hätten damit keine eigenen Rechte und Pflichten als Vorstandsmitglieder.

Re: Kassenwart/ Schriftführer eine oder mehrere Personen
von: Emeraude ()
Datum: 14.10.2021

Vielen Dank Herr Pfeffer. Diese Auskunft hilft uns sehr.

Liebe Grüße

Re: Kassenwart/ Schriftführer eine oder mehrere Personen
von: Emeraude ()
Datum: 23.11.2021

Wir werden den Posten des Schriftführers/ Kassenwart nun aus dem Vorstand rausnehmen.

Nun stellt sich mir aber die - sehr wahrscheinlich sehr blöde ... - Frage, ob der Schriftführer dann trotzdem an der Vorstandssitzung teilnehmen kann/ darf, da er ja das Protkoll schreiben soll. Oder muss das dann jemand vom Vorstand machen?

Danke und viele Grüße!

Re: Kassenwart/ Schriftführer eine oder mehrere Personen
von: pfeffer ()
Datum: 24.11.2021

Dann muss auch hier die Satzung angepasst werden.

Re: Kassenwart/ Schriftführer eine oder mehrere Personen
von: Emeraude ()
Datum: 24.11.2021

Danke, Herr Pfeffer. Was wäre denn da eine geeignete Formulierung?

Re: Kassenwart/ Schriftführer eine oder mehrere Personen
von: pfeffer ()
Datum: 24.11.2021

Das bezog sich auf die Unterzeichnung des Protokolls. Es kann da einfach heißen, dass es von einem Vorstandsmitglied unterschrieben werden muss.

Re: Kassenwart/ Schriftführer eine oder mehrere Personen
von: Emeraude ()
Datum: 07.12.2021

Hallo Herr Pfeffer,

wir würden folgende Punkte in der nächsten MV haben und das entsprechend protokollieren:

- Änderung des Vorstands: XYZ gibt den Posten der Schriftführerin/ Kassenwartin auf
- Änderung der Satzung § 8 Abs. (1): Schriftführerin/ Kassenwartin soll nicht mehr Bestandteil des Vorstandes sein

Können wir damit die Änderung der Satzung bei Gericht einreichen, bzw. ist damit gewährleistet, dass der Posten des Kassenwarts und des Schriftführers dann von einem Mitglied gemacht werden kann?

Danke im Voraus!
Simone Forgé

Re: Kassenwart/ Schriftführer eine oder mehrere Personen
von: pfeffer ()
Datum: 07.12.2021

Die Posten des Kassenwarts und des Schriftführers gibt es nur per Satzung. Das lässt sich also frei gestalten.