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Vereinsrecht und -organisation
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Ich würde den Doppelstrich auch als Doppelamt > deuten. Der Vorstand bestünde also aus drei > Personen und eine Vergrößerung würde eine > Satzungsänderung voraussetzen. > Grundsätzlich kann sich der Vorstand natürlich > Verstärkung holen. Diese Personen wäre aber nicht > satzungsmäßig bestellt und hätten damit keine > eigenen Rechte und Pflichten als > Vorstandsmitglieder.
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