Re: Misstrauenantrag durch Kassenwart
von: pfeffer ()
Datum: 12.10.2021
M.E. ist die Form nicht gewahrt da der Antrag nicht schriftlich eingereicht und ausreichend begründet wurde.
# Eine Formvorschrift gibt es hier nicht, außer die Satzung regelt das so.
Es könnte aber unklar sein, ob sich die Messenger-Nachricht tatsächlich an den Vorstand richtet.
Nur er kann Andressat von Anträgen zur Tagesordnung sein.
Ist es rechtens die Abwahl des kompletten Vorstands zu verlangen oder muss jeder Vorstandposten einzeln aufgeführt und der Antrag begründet werden ?
# Wenn die Satzung das nicht anders regelt, ist ein solcher Antrag möglich. Es gibt aber regelmäßig keinen rechtlichen Hebel außer dem Minderheitenbegehren, die Aufnahme eines Antrags in die Tagesordnung zu erzwingen.
Zu klären wäre auch, ob ein solcher Antrag überhaupt noch aufgenommen werden kann, wenn die Einladung zur MV bereits ergangen ist. Nach dem BGB wäre das nicht möglich. Die Satzung müsste dazu also eine abweichende Regelung enthalten.