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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Misstrauenantrag durch Kassenwart
von: March69 ()
Datum: 12.10.2021

Hallo,

Bei uns im Verein hat der Kassenwart ordentlich zum 31.12.21 gekündigt.

Der Vorstand hat daraufhin eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen mit der Tagesordnung die Kasse zu prüfen, den Kassenwart zu entlasten und einen neuen Kassenwart zu wählen.

Nun hat der Kassenwart in der vereinsinternen WhatsApp-Gruppe beantragt den Verein aufzulösen oder zumindest den kompletten Vorstand abzuwählen.

M.E. ist die Form nicht gewahrt da der Antrag nicht schriftlich eingereicht und ausreichend begründet wurde.

Ist es rechtens die Abwahl des kompletten Vorstands zu verlangen oder muss jeder Vorstandposten einzeln aufgeführt und der Antrag begründet werden ?

Vielen Dank für die Antworten



Edited 1 time(s). Last edit at 12.10.2021 by March69.

Re: Misstrauenantrag durch Kassenwart
von: pfeffer ()
Datum: 12.10.2021

M.E. ist die Form nicht gewahrt da der Antrag nicht schriftlich eingereicht und ausreichend begründet wurde.

# Eine Formvorschrift gibt es hier nicht, außer die Satzung regelt das so.
Es könnte aber unklar sein, ob sich die Messenger-Nachricht tatsächlich an den Vorstand richtet.
Nur er kann Andressat von Anträgen zur Tagesordnung sein.

Ist es rechtens die Abwahl des kompletten Vorstands zu verlangen oder muss jeder Vorstandposten einzeln aufgeführt und der Antrag begründet werden ?

# Wenn die Satzung das nicht anders regelt, ist ein solcher Antrag möglich. Es gibt aber regelmäßig keinen rechtlichen Hebel außer dem Minderheitenbegehren, die Aufnahme eines Antrags in die Tagesordnung zu erzwingen.

Zu klären wäre auch, ob ein solcher Antrag überhaupt noch aufgenommen werden kann, wenn die Einladung zur MV bereits ergangen ist. Nach dem BGB wäre das nicht möglich. Die Satzung müsste dazu also eine abweichende Regelung enthalten.