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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > M.E. ist die Form nicht gewahrt da der Antrag > nicht schriftlich eingereicht und ausreichend > begründet wurde. > > # Eine Formvorschrift gibt es hier nicht, außer > die Satzung regelt das so. > Es könnte aber unklar sein, ob sich die > Messenger-Nachricht tatsächlich an den Vorstand > richtet. > Nur er kann Andressat von Anträgen zur > Tagesordnung sein. > > Ist es rechtens die Abwahl des kompletten > Vorstands zu verlangen oder muss jeder > Vorstandposten einzeln aufgeführt und der Antrag > begründet werden ? > > # Wenn die Satzung das nicht anders regelt, ist > ein solcher Antrag möglich. Es gibt aber > regelmäßig keinen rechtlichen Hebel außer dem > Minderheitenbegehren, die Aufnahme eines Antrags > in die Tagesordnung zu erzwingen. > > Zu klären wäre auch, ob ein solcher Antrag > überhaupt noch aufgenommen werden kann, wenn die > Einladung zur MV bereits ergangen ist. Nach dem > BGB wäre das nicht möglich. Die Satzung müsste > dazu also eine abweichende Regelung enthalten.
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