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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Zerstörung von Vereinseigentum
von: Irmine ()
Datum: 11.10.2021

Guten Tag,
in unserem Verein hat eine Gruppe von Mitgliedern, die sich als "Macher" oder "Handwerker" berufen fühlten anstehende Renovierungsarbeiten und den Abriss eines Unterstandes durchzuführen. Dies geschah mit Absprache des 1. Vorsitzenden, aber ohne Absprache mit den weiteren Mitgliedern des Vereins. Diese nicht informierten Mitglieder wurden quasi vor vollendete Tatsachen gestellt.
Die Arbeiten wurden allesamt deletantisch und nicht fachgerecht durchgeführt, so dass ein erheblicher Schaden
am Vereinseigentum entstanden ist. Der besagte Unterstand wurde entsorgt und nicht ersetzt.
Der Vorstand und seine "Macher" haben zeitnah nach diesen Arbeiten ihre Kündigung, bzw. Rücktritt eingereicht.
Für die verbleibenden Mitglieder werden sehr schwere Folgekosten und viele Arbeitsstunden entstehen, um diese Spur der Verwüstung wieder ins Reine zu bekommen.
Wie geht man nun damit um?
Herzliche Grüße!

Re: Zerstörung von Vereinseigentum
von: pfeffer ()
Datum: 11.10.2021

Diese Mitglieder sind grundsätzlich schadenersatzpflichtig. Das gilt auch dann, wenn sie es eben nicht besser konnten. Haftungsmaßstab ist immer die ihrer Aufgabe gewachsene Person.

Re: Zerstörung von Vereinseigentum
von: Irmine ()
Datum: 11.10.2021

Vielen Dank, Herr Pfeffer, für die schnelle und hilfreiche Antwort!

Re: Zerstörung von Vereinseigentum
von: Irmine ()
Datum: 23.11.2021

Guten Tag,
inzwischen ist in diesem Verein ein neuer Vorstand gewählt.
Leider wurde der bisherige Vorstand entlastet. Haben die verbleibenden Mitglieder trotzdem noch einen
Anspruch auf Schadensersatz für zerstörtes Vereinseigentum? Oder wird das auf dem Rechtsweg evtl. zu teuer?

Re: Zerstörung von Vereinseigentum
von: pfeffer ()
Datum: 23.11.2021

Wenn der Schaden der Mitgliederversammlung bekannt war, ist er von Entlastung umfasst.

Re: Zerstörung von Vereinseigentum
von: Irmine ()
Datum: 23.11.2021

Danke nochmals!