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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Entziehung des Stimmrechts
von: Rainer ()
Datum: 28.11.2021

Wir gründen zurzeit einen Verein der auch aktiv sein soll, aber auch eine GmbH gründen wird. Dies soll alles im Rahmen eines Kollektivbetriebs laufen.
Die Mitgliedschaft, bzw das Stimmrecht im Verein soll mit der Anstellung in der GmbH verbunden sein. Wir machen uns an sich keine Gedanken darüber, wenn die Person freiwillig/einvernehmlich kündigt und damit wahrscheinlich auch den Verein verlässt oder nur noch eine Fördermitgliedschaft einnimmt, was aber wenn dies nicht der Fall ist?
Wie bekomme ich dies in die Satzung oder reicht es dies über eine Geschäftsordnung zu klären?

Re: Entziehung des Stimmrechts
von: pfeffer ()
Datum: 28.11.2021

In der Geschäftsordnung kann das nicht geregelt werden. Die Satzung kann aber sehr wohl regeln, dass nur Angestellte der GmbH Mitglieder sein können, also die Mitgliedschaft mit Beendigung des Anstellungsverhältnisses erlischt.
Da außerordentliche Kündigungen des Arbeitsvertrages und Kündigungen durch die GmbH der gerichtlichen Prüfung unterliegen, sehe ich da kein Problem.
Gemeinnützig kann ein solcher Verein aber nicht sein.

Re: Entziehung des Stimmrechts
von: Rainer ()
Datum: 28.11.2021

Lieben Dank für die schnelle Rückmeldung.
Wäre es möglich, dass sie über die fertige Satzung einmal drüber schauen, sobald diese fertig ist?

Re: Entziehung des Stimmrechts
von: pfeffer ()
Datum: 28.11.2021

Ja, die Kontaktdaten finden Sie auf der Seite.