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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Datenschutz (als Vorwand?)
von: Johanna Stieglitz ()
Datum: 11.10.2021

Im Vorfeld der Präsenz-MV unter Corona-Einschränkungen schrieb eine kleine Gruppe (6 von 200) einen offenen Brief (mail) an den Vorstand mit der Bitte diesen an die anderen Mitglieder auszusenden. Im Brief wurde Kritik an der (inhaltlichen und organisatorischen) Arbeit des Vorstands geübt und zur Teilnahme an der MV mit Vorstandswahl aufgerufen. Den Autoren sind nur einzelne Mitglieder-Mail-Adressen durch persönliche Kontakte bekannt gewesen, die auch angeschrieben wurden.
Der Brief wurde lt. Vorstand nicht weitergeleitet, da er von einer "anonymen mail-Adresse" gekommen war.
Er hatte aber Klarnamen von Mitgliedern als "Unterschriften" enthalten.
Ist das korrekt?

Auf der MV (und bereits vorab per Mail an den Vorstand) wurde die Frage gestellt Wie viele Zu- und Abgänge es im Berichtszeitraum rund um "bestimmte inhaltlich kontroverse Ereignisse" bei den Mitgliedern gab, Der Vorstand antwortete nur mit einer Gesamtzahl für den Berichtszeitraum von zwei Jahren.

(Der Eindruck verdichtet sich, der Vorstand habe in diesem Jahr vor der MV Aufnahmeanträge der "eigenen Fraktion" positiv beschieden und mindestens zwei Anträge der vermeintlich anderen Fraktion abgelehnt.)
Ist das nur unschön oder nicht korrekt?

Die Frage, welche Gründe die einzelnen (gerne auch anonym bleibenden) Mitglieder jeweils für ihren Austritt angegeben hätten, wurde mit Hinweis auf den Datenschutz nicht beantwortet.
Ist das korrekt?

Danke und herzliche Grüße

Re: Datenschutz (als Vorwand?)
von: pfeffer ()
Datum: 11.10.2021

Ein Brief von Mitgliedern muss nicht an alle Mitglieder weitergeleitet werden. Forum für Diskussionen ist im Verein grundsätzlich und (wenn die Satzung das nicht anders regelt) ausschließlich die Mitgliederversammlung.

Eine Mitgliederliste muss und darf der Vorstand nur im Sonderfall herausgeben. Er müsste aber m.E. darüber Auskunft geben müssen, wann die Mitglieder eingetreten sind.
Wie regelt denn die Satzung den Beitritt von Mitgliedern?

Austrittsgründe darf der Vorstand anonymisiert sicher nennen. Er muss sich aber nicht erfassen. Insofern sehe ich da keine Auskunftspflicht.

Re: Datenschutz (als Vorwand?)
von: Johanna Stieglitz ()
Datum: 11.10.2021

lt. unserer Satzung entscheidet der Vorstand über die Anträge auf Mitgliedschaft. Die Verpflichtung zur Begründung ggü. dem Antragsteller/ der MV ist dort nicht benannt.

Der Vorstand hat angedeutet, dass die ausgetretenen Mitglieder Gründe benannt hätten. Mit Hinweis auf den Datenschutz und das Nicht Vorliegen der Informationen (die Frage war lange vorab an den Vorstand gestellt worden, zur Beantwortung auf der Mv) wurde die Frage nicht beantwortet.