Re: Mitgliederversammlung neue Sportsparte gründen
von: pfeffer ()
Datum: 22.09.2021
Muss da förmlich ein Antrag gestellt werden über die Gründung vom Vorstand, über den dann die MV abstimmt?
# Es genügt, wenn der Vorstand das auf die Tagesordnung setzt. Außer die Satzung sieht da ein spezielles Verfahren vor.
Dazu muss auch der Abteilungsleiter gewählt werden; das hat doch aber in den eigentlichen Wahlen nicht zu suchen?
# Das kann man beliebig gestalten. Sinnvoll ist natürlich, erst die Gründung der Abteilung zu beschließen und dann den Abteilungsleiter zu wählen.
Und bei einer Satzungsneufassung muss da zwingend ein Antrag an die MV gestellt werden durch den Vorstand?
# Wenn der Vorstand das auf die Tagesordnung setzt, kommt das einem Antrag gleich. Auch der Vorstand ist ja antragsberechtigt. Entscheidend ist ja ohnehin die Abstimmung und nicht der Antrag.
Müssen wir dann einen förmlichen Antrag über die Zulassung zur Abstimmung stellen?
# Hier gilt das Gleiche. Da es um Beschlussanträge geht, müssen die Punkt ohnehin auf der Tagesordnung stehen. Ein Antrag im Lauf der Versammlung wäre nur zulässig, wenn die Satzung das ausdrücklich vorsieht.