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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Betreff:
pfeffer schrieb: ------------------------------------------------------- > Muss da förmlich ein Antrag gestellt werden über > die Gründung vom Vorstand, über den dann die MV > abstimmt? > > # Es genügt, wenn der Vorstand das auf die > Tagesordnung setzt. Außer die Satzung sieht da ein > spezielles Verfahren vor. > > Dazu muss auch der Abteilungsleiter gewählt > werden; das hat doch aber in den eigentlichen > Wahlen nicht zu suchen? > > # Das kann man beliebig gestalten. Sinnvoll ist > natürlich, erst die Gründung der Abteilung zu > beschließen und dann den Abteilungsleiter zu > wählen. > > Und bei einer Satzungsneufassung muss da zwingend > ein Antrag an die MV gestellt werden durch den > Vorstand? > > # Wenn der Vorstand das auf die Tagesordnung > setzt, kommt das einem Antrag gleich. Auch der > Vorstand ist ja antragsberechtigt. Entscheidend > ist ja ohnehin die Abstimmung und nicht der > Antrag. > > Müssen wir dann einen förmlichen Antrag über die > Zulassung zur Abstimmung stellen? > > # Hier gilt das Gleiche. Da es um Beschlussanträge > geht, müssen die Punkt ohnehin auf der > Tagesordnung stehen. Ein Antrag im Lauf der > Versammlung wäre nur zulässig, wenn die Satzung > das ausdrücklich vorsieht.
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