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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Honarar Dirigentin
von: Harald Mayer ()
Datum: 28.05.2012

Hallo,
wir sind ein gemeinnütziger Gesangverein. Unsere Dirigentin fordert nun eine Erhöhung ihres Honorars. Wiewiel dürfen wir unserer Dirigentin maximal jährlich oder monatlich an Honrar zahlen, ohne daß wir irgendwelche Abgaben zahlen müssen, sprich Lohnsteuer oder Sozialversicherung. Spielt es dabei für uns eine Rolle, daß sie noch von anderen Vereinen Honorar bezieht ?

Re: Honarar Dirigentin
von: ugoetze ()
Datum: 30.05.2012

Nach § 3 Nr. 26 EStG darf der nebenberuflich tätige Chorleiter insgesamt Vergütungen in Höhe von 2.100 Euro im Jahr beziehen.
Der Chorleiter kann entscheiden, welcher Verein den Freibetrag insgesamt oder in der genannten Höhe in Anspruch nehmen kann.
Sofern die gezahlte Vergütung den zugewiesenen Freibetrag nicht überschreiten, sind keine Abgaben fällig.