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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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ugoetze schrieb: ------------------------------------------------------- > Nach § 3 Nr. 26 EStG darf der nebenberuflich > tätige Chorleiter insgesamt Vergütungen in Höhe > von 2.100 Euro im Jahr beziehen. > Der Chorleiter kann entscheiden, welcher Verein > den Freibetrag insgesamt oder in der genannten > Höhe in Anspruch nehmen kann. > Sofern die gezahlte Vergütung den zugewiesenen > Freibetrag nicht überschreiten, sind keine Abgaben > fällig.
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