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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
MV zu Zeiten von 3G
von: Rosenresli ()
Datum: 08.09.2021

Liebe Forumsmitglieder,
ich habe zwar schon etwas zu MV in Zeichen von Corona gefunden, das bringt mich aber nicht ganz weiter.
Hier meine Frage:
Ab 22.09. lockert SH die Coronaregeln - 3G wird der Standard werden (so der Stand jetzt). Wir haben im November eine Präsenz-MV. Genesen, geimpft, getestet ist soweit klar.
Die Einladung zur MV geht natürlich an alle Mitglieder - was passiert mit den Mitgliedern, die warum auch immer diese Kriterien nicht erfüllen (wollen, können)? Ich darf doch keine Mitglieder von einer MV ausschließen. Onlinedurchführung funktioniert mangels fehlender Technikkenntnisse aufgrund des Alters bzw. fehlendem Equipment nicht.
Wie können wir dann sicherstellen, dass die MV rechtlich sicher abläuft? Ich kann doch nicht darauf dringen, das die Mitglieder sich vorab anmelden ob sie kommen oder nicht. Das ist auch rechtlich ausgeschlossen wenn ich mich nicht irre. Bleibt dann nur, allen eine Briefwahl anzubieten? Das wäre sehr aufwändig, da nicht nur wichtige Wahlen anstehen sondern auch Satzungsänderungen vorgenommen werden sollen.

Würde hier ggf. eine Gesetzesgrundlage greifen, die sagt z. B. "Covidgesetz" geht vor Vereinsrecht???

Hat da jemand einen Rat für mich?

Viele Grüße und danke!
Rosenresli

Re: MV zu Zeiten von 3G
von: W. Pfeffer ()
Datum: 08.09.2021

Ich denke auch, dass man Mitglieder nicht ausschließen darf, weil sie die 3G-Anforderungen nicht erfüllen.
Es bleibt dann für sie nur die schriftliche Abstimmung.

Re: MV zu Zeiten von 3G
von: Rosa ()
Datum: 08.09.2021

W. Pfeffer schrieb:
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> Es bleibt dann für sie nur die schriftliche Abstimmung.

Wie sieht es aus, wenn der Vorstand nicht geimpft werden kann/will? Online funktioniert nicht auf Grund der Technikvoraussetzungen?

Re: MV zu Zeiten von 3G
von: W. Pfeffer ()
Datum: 09.09.2021

Der Vorstand muss bei der Versammlung nur anwesend sein, wenn das die Satzung verlangt.