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Vereinsrecht und -organisation
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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens
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Rosenresli schrieb: ------------------------------------------------------- > Liebe Forumsmitglieder, > ich habe zwar schon etwas zu MV in Zeichen von > Corona gefunden, das bringt mich aber nicht ganz > weiter. > Hier meine Frage: > Ab 22.09. lockert SH die Coronaregeln - 3G wird > der Standard werden (so der Stand jetzt). Wir > haben im November eine Präsenz-MV. Genesen, > geimpft, getestet ist soweit klar. > Die Einladung zur MV geht natürlich an alle > Mitglieder - was passiert mit den Mitgliedern, die > warum auch immer diese Kriterien nicht erfüllen > (wollen, können)? Ich darf doch keine Mitglieder > von einer MV ausschließen. Onlinedurchführung > funktioniert mangels fehlender Technikkenntnisse > aufgrund des Alters bzw. fehlendem Equipment > nicht. > Wie können wir dann sicherstellen, dass die MV > rechtlich sicher abläuft? Ich kann doch nicht > darauf dringen, das die Mitglieder sich vorab > anmelden ob sie kommen oder nicht. Das ist auch > rechtlich ausgeschlossen wenn ich mich nicht irre. > Bleibt dann nur, allen eine Briefwahl anzubieten? > Das wäre sehr aufwändig, da nicht nur wichtige > Wahlen anstehen sondern auch Satzungsänderungen > vorgenommen werden sollen. > > Würde hier ggf. eine Gesetzesgrundlage greifen, > die sagt z. B. "Covidgesetz" geht vor > Vereinsrecht??? > > Hat da jemand einen Rat für mich? > > Viele Grüße und danke! > Rosenresli
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